Kreditbank

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Die Kreditbanken

Kredite für Privatkunden, Geschäftskunden und öffentliche Kunden

Das deutsche Bankwesen besteht aus drei Säulen, den Genossenschaftsbanken (Kreditgenossenschaften und genossenschaftliche Zentralbanken), den öffentlich-rechtlichen Institutionen (Sparkassen und Landesbanken) und den Kreditbanken.

Im deutschen Bankwesen ist ein Kreditinstitut ein Unternehmen, welches gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt, wobei man unter Bankgeschäfte z.B. Einlagen -und Depotgeschäfte, Kredit -und Investmentgeschäfte und Girogeschäfte (Girokonto) versteht. Kreditbanken gewähren dem Kunden ein Darlehen, welches die häufigste Form eines Kredites darstellt. Das heißt der Kunde erhält von der Bank entweder Geld oder Waren mit der Verpflichtung, die zuvor vereinbarte Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt mit Zinsen an die Kreditbank zurück zu zahlen. Kreditbanken vergeben sowohl Kredite an private Kunden, an Geschäftskunden, an öffentliche Kunden (Staat, Land, Kommunen oder öffentliche Einrichtungen/Betriebe) als auch an andere Banken (z.B. Währungskredite).


Kreditinstitute

Gewährung eines Kredites

Kredit-Bank

Private Personen sind zumeist Privatpersonen, die kein Gewerbe betreiben. Sie können von der Kreditbank unter anderem Verfügungskredite (Barkredite) oder Anschaffungskredite für einen bestimmten Konsumzweck erhalten. Geschäftskunden sind in der Regel Gewerbetreibende oder auch Vollkaufleute genannt. Sie können Investitionskredite, Betriebsmittelkredite oder Kredite zur Warenfinanzierung beantragen. Staat, Länder, Kommunen und öffentliche Einrichtungen/Betriebe können u.a. Kommunaldarlehen oder Kassenkredite nutzen. Kreditvereinbarungen von Banken untereinander werden Interbankengeschäfte genannt. Dazu zählen Währungskredite und Kreditlinien für den Wertpapier -oder Devisenhandel.

Neben einer Forderung der Kreditbank an den Kunden auf Rückzahlung des Kredites (auch Schuld genannt) entsteht auch gleichzeitig eine Forderung des Kunden an die Kreditbank, nämlich die Gewährung eines Kredites. Dabei betreiben die Banken immer auch eine Geldschöpfung. Das ist ein Vorgang, bei dem dem Wirtschaftskreislauf Geld zugeführt wird. Die Geldschöpfung ist somit ein Element zur Steuerung der Geldmenge.

Die Gewährung eines Kredites ist durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien streng geregelt. Bei der Kreditvergabe hält sich die Kreditbank an bestimmte Finanzierungsregeln, um ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren, und so besagt die sogenannte goldene Finanzregel, dass kurzfristige Einlagen nur kurzfristig ausgeliehen werden dürfen und langfristig gebundenes Vermögen (Grundstücke, Lizenzen, Anlagen) durch langfristiges Kapital (Eigenkapital, Darlehen) gedeckt sein muss, da sonst ein Liquiditätsengpass droht. Der Umfang und die Fälligkeit des von einer Kreditbank gewährten Kredites muss den dem Kreditinstitut zur Verfügung gestellen Einlagen entsprechen. Von der Antragstellung des Kunden bis zur Auszahlung des Kredites prüft die Kreditbank die Kreditfähigkeit, die Kreditwürdigkeit und die Kreditsicherheiten des Kunden. Erst wenn alles den Anforderungen der Bank entspricht, wird der Kredit für den Kunden bereitgestellt.

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